RS Vwgh 1974/1/30 0227/72

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Veröffentlicht am 30.01.1974
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs3
AVG §50 Abs1
AVG §52
VStG §24

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0492/63 E 2. Juli 1964 VwSlg 6396 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Rechtsfreunde eines am Verfahren Beteiligten bzw Beschuldigten kommt bei der Zeugeneinvernahme im Verwaltungsverfahren (Strafverfahren) ein Fragerecht nicht zu.

Schlagworte

Beweise Fragerecht und GegenüberstellungGutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtParteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000227.X03

Im RIS seit

04.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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