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L70304 Buchmacher Totalisateur Wetten OberösterreichNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Der Ansicht, erst die vollständige Anzeige löse das Anzeigeverfahren nach § 6 Oö. WettenG 2015 aus, steht entgegen, dass bereits nach § 13 Abs. 3 AVG die Pflicht der Behörde zur Erteilung eines Auftrags zur Mängelbehebung entsteht (vgl. VwGH 24.3.2010, 2006/06/0166).Der Ansicht, erst die vollständige Anzeige löse das Anzeigeverfahren nach Paragraph 6, Oö. WettenG 2015 aus, steht entgegen, dass bereits nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG die Pflicht der Behörde zur Erteilung eines Auftrags zur Mängelbehebung entsteht vergleiche VwGH 24.3.2010, 2006/06/0166).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020266.L02Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
31.07.2023