RS Vwgh 2019/11/5 Ra 2019/05/0290

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Veröffentlicht am 05.11.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/11/0127 B 17. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß § 63 Abs. 1 VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.Im fortgesetzten Verfahren nach einem aufhebenden Erkenntnis des VwGH ist die belangte Behörde (wie im Übrigen auch das VwG und der VwGH selbst) gemäß Paragraph 63, Absatz eins, VwGG an die in diesem Erkenntnis geäußerten Rechtsansichten gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019050290.L01

Im RIS seit

09.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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