RS Lvwg 2019/9/16 LVwG-AV-1002/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

16.09.2019

Norm

BAO §279
KanalG NÖ 1977 §12 Abs1 litb
BauO NÖ 2014 §30

Rechtssatz

Ist der Kanal bereits hergestellt und wird ein Gebäude umgebaut, so entsteht der Anspruch auf die Ergänzungsabgabe mit dem Einlangen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung bei der Baubehörde (§ 30 NÖ BO 2014).

Schlagworte

Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Kollegialorgan; Beschlussdeckung; Unzuständigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1002.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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