Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §134 Abs1Rechtssatz
Die Bedeutung des durch § 98a StVO 1960 geschützten Rechtsgutes, nämlich dem Schutz vor Gefahren und nachteiligen Auswirkungen von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr halten, ist als hoch anzusehen (vgl. VwGH 16.4.1997, 96/03/0358).Die Bedeutung des durch Paragraph 98 a, StVO 1960 geschützten Rechtsgutes, nämlich dem Schutz vor Gefahren und nachteiligen Auswirkungen von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr halten, ist als hoch anzusehen vergleiche VwGH 16.4.1997, 96/03/0358).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020097.L01Im RIS seit
25.10.2019Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019