Index
E3R E07204020Norm
GelVerkG 1996 §5 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/03/0001 E 29. Jänner 2015 RS 3Stammrechtssatz
Es entspricht - ungeachtet der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr 1071/2009 - der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Behörde bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung das Gebot der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Erwerbsfreiheit (nach Art 6 StGG) zu berücksichtigen hat (vgl für das Güterbeförderungsrecht etwa das E vom 30. Juni 2011, 2010/03/0062, mwN, und für das GelVerkG 1996 etwa das E 28. Jänner 2010, 2007/03/0131).Es entspricht - ungeachtet der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr 1071/2009 - der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Behörde bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung das Gebot der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Erwerbsfreiheit (nach Artikel 6, StGG) zu berücksichtigen hat vergleiche für das Güterbeförderungsrecht etwa das E vom 30. Juni 2011, 2010/03/0062, mwN, und für das GelVerkG 1996 etwa das E 28. Jänner 2010, 2007/03/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030022.L01Im RIS seit
27.05.2020Zuletzt aktualisiert am
27.05.2020