RS Vwgh 2019/9/3 Ra 2018/15/0085

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Veröffentlicht am 03.09.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2a idF 1999/I/106

Rechtssatz

Die zielgerichtet auf die Entwicklung eines neuartigen medizinischen Gerätes gerichtete Tätigkeit stellt kein Verwalten von Wirtschaftsgütern dar. Sie zielt auf die Entwicklung eines neuen (materiellen) Produktes ab, das die gängigen Produkte ersetzen oder eine Ergänzung dazu darstellen soll. Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Erfinders besteht nicht in der Verwaltung von "Kenntnissen und Erfahrungen", sondern im produktiven Einsatz seines Wissens. Der eigenschöpferisch tätige Erfinder verwaltet nicht Wissen, sondern erzeugt neues Wissen. Nicht entscheidungsrelevant ist im gegebenen Zusammenhang, ob der Erfinder beabsichtigt, das neu entwickelte Produkt selbst herzustellen und zu vertreiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150085.L03

Im RIS seit

23.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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