RS Lvwg 2019/8/20 LVwG-AV-568/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

20.08.2019

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §81 GewO

Rechtssatz

Bewirkt eine Änderung der Betriebsanlage, dass durch sie neue oder größere Emissionen im Sinne des § 74 Abs 2 GewO auch durch die bestehende Anlage ausgelöst werden, so hat insoweit die Genehmigung der Änderung auch die bereits genehmigte Anlage zu umfassen (ua VwGH 90/04/0199).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Genehmigungspflicht; Immissionen; Lärm;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.568.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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