RS Vwgh 2017/4/27 Ra 2015/15/0007

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Veröffentlicht am 27.04.2017
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85
BAO §86a

Rechtssatz

Da § 85 und § 86a BAO und die auf Grund § 86a BAO ergangenen Verordnungen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail die Eigenschaft einer Eingabe auch dann nicht zu, wenn das Finanzamt ein derartiges Anbringen (zunächst) in Bearbeitung nimmt (vgl. VwGH vom 27. September 2012, 2012/16/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150007.L03

Im RIS seit

18.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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