RS Lvwg 2019/10/2 VGW-141/081/12585/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.10.2019

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §16 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Behörde hat Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen derart zu konkretisieren, dass einerseits der Partei klar erkennbar ist, welche Unterlagen vorzulegen sind und die so eingeforderten Unterlagen andererseits auch tauglich sein müssen, einer Entscheidung im Falle deren Vorlage umgehend zu Grunde gelegt werden zu können.

Schlagworte

Mitwirkungspflicht; Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen; Konkretisierung; unklare Unterlagenanforderung; Scheidungsvergleich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.141.081.12585.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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