Index
Verwaltungsverfahren - VVGNorm
AbgEO §86aRechtssatz
Die Bestimmung des § 4 Abs 1 VVG 1950 bezieht sich nur auf vertretbare Leistungen, die auch durch einen Dritten bewerkstelligt werden können.Die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, VVG 1950 bezieht sich nur auf vertretbare Leistungen, die auch durch einen Dritten bewerkstelligt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000750.X03Im RIS seit
14.10.2019Zuletzt aktualisiert am
14.10.2019