RS Vwgh 1970/10/19 0750/70

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Veröffentlicht am 19.10.1970
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Verwaltungsverfahren - VVG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 4 Abs 1 VVG 1950 bezieht sich nur auf vertretbare Leistungen, die auch durch einen Dritten bewerkstelligt werden können.Die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, VVG 1950 bezieht sich nur auf vertretbare Leistungen, die auch durch einen Dritten bewerkstelligt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1970000750.X03

Im RIS seit

14.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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