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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §109Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/11/0004 E 21. April 2016 RS 2Stammrechtssatz
Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd § 2 Abs. 2 ÄrzteG 1998 dar.Die durch einen Arzt ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit stellt, wenn sie von dessen ärztlicher Berufsberechtigung umfasst ist, eine ärztliche Tätigkeit iSd Paragraph 2, Absatz 2, ÄrzteG 1998 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110178.L07Im RIS seit
11.10.2019Zuletzt aktualisiert am
11.10.2019