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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LSD-BG 2016 §19Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2019/11/0112Rechtssatz
Soweit die Revisionswerber behaupten, im Recht "auf freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union" verletzt zu sein, machen sie damit kein subjektiv-öffentliches Recht geltend, in welchem sie durch das angefochtene Erkenntnis verletzt sein könnten (vgl. VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/0078). Nach den dem angefochtenen Erkenntnis zugrundeliegenden Straferkenntnissen könnten die Revisionswerber nur im Recht auf Unterbleiben einer Bestrafung gemäß §§ 19 und 21 Abs. 1 Z 1 iVm § 26 Abs. 1 Z 1 und Z 3 LSD-BG 2016 sowie gemäß § 22 Abs. 1 iVm § 28 Z 1 LSD-BG 2016 mangels Erfüllung dieser Verwaltungsstraftatbestände verletzt sein. Eine dahingehende Umdeutung der von den Revisionswerbern behaupteten Rechtsverletzung scheidet jedoch aus (vgl. auch dazu VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/0078, mwN).Soweit die Revisionswerber behaupten, im Recht "auf freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union" verletzt zu sein, machen sie damit kein subjektiv-öffentliches Recht geltend, in welchem sie durch das angefochtene Erkenntnis verletzt sein könnten vergleiche VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/0078). Nach den dem angefochtenen Erkenntnis zugrundeliegenden Straferkenntnissen könnten die Revisionswerber nur im Recht auf Unterbleiben einer Bestrafung gemäß Paragraphen 19 und 21 Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 3, LSD-BG 2016 sowie gemäß Paragraph 22, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 28, Ziffer eins, LSD-BG 2016 mangels Erfüllung dieser Verwaltungsstraftatbestände verletzt sein. Eine dahingehende Umdeutung der von den Revisionswerbern behaupteten Rechtsverletzung scheidet jedoch aus vergleiche auch dazu VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/0078, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019110111.L04Im RIS seit
11.10.2019Zuletzt aktualisiert am
11.10.2019