RS Vwgh 2019/9/24 Ra 2019/03/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38
AVG §56

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/03/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0011 E 9. Februar 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Frage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist,

kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand

eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden .

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030038.L01

Im RIS seit

17.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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