RS OGH 2019/10/1 132Bs265/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2019
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Norm

StVG §156c Abs1 Z3

Rechtssatz

Eine Verpflichtung eines Antragstellers einen Mitbewohner über die dem eüH zugrunde liegende Tat zu informieren, ist aus dem Gesetz nicht abzuleiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2019:RW0000951

Im RIS seit

15.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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