Index
Landwirtschaft - WeinGNorm
VStG §9Rechtssatz
Weder Angestelle noch Prokuristen sind iSd § 9 VStG Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gehören nicht dem im § 9 VStG genannten Personenkreis an; sie kommen daher für eine Bestellung iSd § 9 zweiter Satz VStG nicht in Betracht.Weder Angestelle noch Prokuristen sind iSd Paragraph 9, VStG Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie gehören nicht dem im Paragraph 9, VStG genannten Personenkreis an; sie kommen daher für eine Bestellung iSd Paragraph 9, zweiter Satz VStG nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982100039.X01Im RIS seit
10.10.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019