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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §8Rechtssatz
Da jedoch das Erfordernis der Einhaltung sämtlicher Bedingungen der Rechtsordnung zu beachten ist, kommt einem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergangenen genehmigenden Bescheid nur dann materielle Rechtskraft, mit den sich auch im Einzelnen aus dem Gesetz ergebenden Wirkungen, zu, wenn er auf Grund eines Verfahrens erging, in dem den Anordnungen der Bestimmung des § 356 Abs 1 GewO 1973 in Ansehung sämtlicher Nachbarn entsprochen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982040231.X02Im RIS seit
09.10.2019Zuletzt aktualisiert am
09.10.2019