RS Vwgh 1983/9/30 82/04/0231

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Veröffentlicht am 30.09.1983
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8
GewO 1973 §356 Abs1
GewO 1973 §356 Abs3

Rechtssatz

Da jedoch das Erfordernis der Einhaltung sämtlicher Bedingungen der Rechtsordnung zu beachten ist, kommt einem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergangenen genehmigenden Bescheid nur dann materielle Rechtskraft, mit den sich auch im Einzelnen aus dem Gesetz ergebenden Wirkungen, zu, wenn er auf Grund eines Verfahrens erging, in dem den Anordnungen der Bestimmung des § 356 Abs 1 GewO 1973 in Ansehung sämtlicher Nachbarn entsprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982040231.X02

Im RIS seit

09.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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