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FremdenverkehrsbeiträgeNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1055/79 E VS 5. Dezember 1983 VwSlg 5836 F/1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Abgabenbehörden sind zufolge der Unschuldsvermutung des vom österr. Vorbehalt zum Art 5 MRK nicht erfassten Art 6 Abs 2 MRK nicht an die Sachverhaltsannahme oder rechtliche Beurteilung in einem korrespondierenden Abgabenverfahren gebunden.Die Abgabenbehörden sind zufolge der Unschuldsvermutung des vom österr. Vorbehalt zum Artikel 5, MRK nicht erfassten Artikel 6, Absatz 2, MRK nicht an die Sachverhaltsannahme oder rechtliche Beurteilung in einem korrespondierenden Abgabenverfahren gebunden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982170040.X01Im RIS seit
10.10.2019Zuletzt aktualisiert am
10.10.2019