RS Vwgh 1981/6/16 1407/80

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Veröffentlicht am 16.06.1981
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Wirtschaftslenkung - Preisregelung
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

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Vorgeschichte: 2009/77 B 19.10.1977; Besprechung in: OZW 1981/4, S 122;

Rechtssatz

Die Stellungnahme eines gemäß § 2 Abs 3 lit b PreisG 1976 in die Preiskommission berufenen Interessenvertreters ersetz weder einen Vorhalt der allein entscheidungsbefugten Behörde noch die Einholung von Befund und Gutachten der gemäß § 2 Abs 4 zur Beratung der Preiskommission zuzuziehenden Sachverständigen (Hinweis E 10.3.1972, 2027/71).Die Stellungnahme eines gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Litera b, PreisG 1976 in die Preiskommission berufenen Interessenvertreters ersetz weder einen Vorhalt der allein entscheidungsbefugten Behörde noch die Einholung von Befund und Gutachten der gemäß Paragraph 2, Absatz 4, zur Beratung der Preiskommission zuzuziehenden Sachverständigen (Hinweis E 10.3.1972, 2027/71).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001407.X04

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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