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Wirtschaftslenkung - PreisregelungNorm
AVG §18 Abs4Beachte
Vorgeschichte: 2009/77 B 19.10.1977; Besprechung in: OZW 1981/4, S 122;Rechtssatz
Die Unterschrift des Genehmigenden muß nicht auf das Schriftstück, das die Erledigung trägt, selbst gesetzt werden; es genügt, wenn die Unterschrift auf einem Referatsbogen "beigesetzt" wird.
Schlagworte
Beglaubigung der Kanzlei Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001407.X01Im RIS seit
04.10.2019Zuletzt aktualisiert am
04.10.2019