RS Vwgh 2019/8/29 Ra 2018/19/0522

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Veröffentlicht am 29.08.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §6 Abs1 Z4

Rechtssatz

Auch im Fall einer Vielzahl einschlägiger rechtskräftiger Verurteilungen und insofern verhängter, beträchtlicher und überwiegend unbedingter Freiheitsstrafen, können verwirklichte Delikte in einer Gesamtbetrachtung als "besonders schweres Verbrechen" qualifiziert werden (vgl. VwGH 23.9.2009, 2006/01/0626; 18.10.2018, Ra 2017/19/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018190522.L03

Im RIS seit

03.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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