RS Lvwg 2019/7/15 VGW-221/008/3323/2018/A

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.07.2019

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §94 Z56
GewO 1994 §126 Abs1 Z2
GewO 1994 §126 Abs2 Z4
GewO 1994 §340 Abs1
GewO 1994 §340 Abs3

Rechtssatz

Unter den Tatbestand „Vermittlung von durch Verkehrsunternehmen durchzuführenden Personenbeförderungen“ in § 126 Abs. 1 Z 2 GewO sind grundsätzlich sowohl die Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Rahmen des Taxifunks als auch die Vermittlung von Mietwagen zu subsumieren.

Schlagworte

Freies Gewerbe; reglementiertes Gewerbe; Verkehrsunternehmen; Reisebüro; Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen; Fahrtdienstvermittlung; Vermittlung von Fahrtaufträgen für Mietwägen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.221.008.3323.2018.A

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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