RS Vwgh 2019/6/26 Ra 2019/04/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung wird nicht dargelegt, einem nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum unterlegen zu sein (vgl. VwGH 29.1.2015, 2011/16/0136, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040037.L02

Im RIS seit

06.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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