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AVG §39 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/01/11 0722/61 1Stammrechtssatz
Eine Kollegialbehörde ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Bescheides vorgelegt werden, wenn nicht aus bestimmten Vorschriften anderes ersichtlich ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001894.X02Im RIS seit
04.09.2019Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019