RS Vwgh 1963/1/31 1894/61

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Veröffentlicht am 31.01.1963
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Index

KOVG
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2
AVG §56
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/01/11 0722/61 1

Stammrechtssatz

Eine Kollegialbehörde ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Bescheides vorgelegt werden, wenn nicht aus bestimmten Vorschriften anderes ersichtlich ist.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961001894.X02

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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