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ZollrechtNorm
BAO §225Rechtssatz
Die Geltendmachung der sachlichen Haftung nach § 225 BAO ist ein rein deklaratorischer Akt, der die rechtliche Existenz, das BESTEHEN eines Pfandrechtes, voraussetzt.Die Geltendmachung der sachlichen Haftung nach Paragraph 225, BAO ist ein rein deklaratorischer Akt, der die rechtliche Existenz, das BESTEHEN eines Pfandrechtes, voraussetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000989.X03Im RIS seit
04.09.2019Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019