RS Lvwg 2018/11/28 LVwG 40.8-1492/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.11.2018

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §37 Abs2a

Rechtssatz

Es ist nicht Sache der belangten Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 37 Abs 2a KFG 1967 die Gründe dafür festzustellen, weshalb die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen nicht entsprechen, oder aber Nachforschungen darüber anzustellen, weshalb zwei Fahrzeuge in Europa mit derselben Fahrgestellnummer zugelassen sind.

Schlagworte

Zulassungsverfahren, vorgelegte Unterlagen, Nachforschungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.40.8.1492.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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