RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2017/15/0071

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Veröffentlicht am 30.04.2019
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §2 Abs2 Z2
UStG 1994 §3 Abs1

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Lieferung des Leasingobjektes an die Leasingnehmerin wäre dann zu verneinen, wenn die Leasinggeberin dem Willen der Leasingnehmerin derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Dies wird dann angenommen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist (vgl. § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L05

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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