RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2017/15/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §24 Abs1 litd
UStG 1994 §3 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7

Stammrechtssatz

Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L02

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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