RS Vwgh 2019/5/28 Ro 2019/15/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2019
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs10

Rechtssatz

Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 kann einerseits in tatsächlichen Änderungen etwa hinsichtlich des Verwendungszwecks eines Gegenstandes bestehen. Sie kann aber andererseits auch in einer Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Rechtslage bestehen (vgl. VwGH 18.12.2017, Ra 2016/15/0084, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019150002.J04

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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