RS Vwgh 2019/5/28 Ra 2018/15/0064

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs6
EStG 1988 §18 Abs7

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof vermag im Lichte der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150064.L01

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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