RS Vwgh 2019/5/28 Ra 2018/15/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184
BAO §34
KommStG 1993 §8 Z2

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/15/0034 E 28.05.2019

Rechtssatz

Eine nähere Bestimmung des begünstigungsfähigen Bereichs der Höhe nach kommt grundsätzlich auch im Schätzungswege in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150030.L02

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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