RS Vwgh 1952/1/19 1481/48

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Veröffentlicht am 19.01.1952
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §11

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1482/48

Rechtssatz

Einwände, die ein Beschwerdeführer in der Beschwerde gegen die Zulässigkeit oder Notwendigkeit der Bestellung eines Abwesenheitskurators für ihn erhebt, können die vom Gericht vollzogene Bestellung dieses Kurators nicht ungeschehen machen und vermögen nichts daran zu ändern, daß der in dieses Amt Eingesetzte die Rechtsstellung und die Vertretungsmacht eines gesetzlichen Vertreters des Beschwerdeführers erlangt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1948001481.X00

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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