RS Vwgh 2019/5/8 Ro 2019/08/0010

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Veröffentlicht am 08.05.2019
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Index

21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1
GmbHG §15
GmbHG §18
GmbHG §93 Abs5

Rechtssatz

Die Voraussetzung für den Ausschluss der Arbeitslosigkeit, dass zufolge ununterbrochener Fortdauer der Organstellung des Geschäftsführers einer GmbH zu keinem Zeitpunkt die während der Dauer der Arbeitslosenversicherungspflicht anwartschaftsbegründende Beschäftigung im Sinn des § 12 Abs. 1 AlVG beendet wurde, liegt im Fall der Bestellung zum "Nachtragsliquidator" gemäß § 93 Abs. 5 GmbHG nicht vor. Nach dieser Bestimmung sind die bisherigen Liquidatoren wieder zu berufen oder andere Liquidatoren zu ernennen, wenn sich nachträglich noch weiteres, der Verteilung unterliegendes Vermögen herausstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019080010.J01

Im RIS seit

23.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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