RS Vwgh 2019/5/15 Ro 2017/13/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §21 Abs2 Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0058 E 21. April 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft ist, dass für die beteiligten Personen mit ihrer Position Unternehmerwagnis verbunden ist, was sich in der Unternehmerinitiative und dem Unternehmerrisiko ausdrückt. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt u.a. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes zum Ausdruck (Hinweis E 29. Juni 1995, 94/15/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017130012.J02

Im RIS seit

22.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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