RS Lvwg 2019/7/22 LVwG-2019/44/0241-10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.07.2019

Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG Tir 2005 §43 Abs2
AVG §13 Abs3

Rechtssatz

Die gemäß § 43 Abs 2 lit a TNSchG 2005 erforderlichen Pläne oder Skizzen einer naturschutzrechtlich bewilligungspflichtigen Sportanlage sind auch dann notwendig, wenn die Anlage während der Bewilligungsdauer im Projektgebiet an unterschiedlichen Standorten in geänderter Weise wiederholt neu errichtet werden soll. So ist es etwa möglich, planlich Zonen zu definieren, in denen konkrete Anlagentypen verwendet werden sollen. Damit ist eine Einreichplanung möglich, die der Nachprüfbarkeit und Rechtssicherheit genügt und an Hand der nachvollzogen werden kann, was Gegenstand der Bewillligung ist.

Schlagworte

Sportanlage; Antragsunterlagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2019:LVwG.2019.44.0241.10

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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