Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1955 §101 Abs3Beachte
Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 984Rechtssatz
Weist der Fahrlehrer einen Fahrschüler an, bei dichtem Verkehr umzukehren, so erfüllt diese Handlung nicht den Tatbestand des § 101 Abs 3 KFG, sondern denjenigen der Anstiftung zur Übertretung des § 16 Abs 3 StPolO.Weist der Fahrlehrer einen Fahrschüler an, bei dichtem Verkehr umzukehren, so erfüllt diese Handlung nicht den Tatbestand des Paragraph 101, Absatz 3, KFG, sondern denjenigen der Anstiftung zur Übertretung des Paragraph 16, Absatz 3, StPolO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001379.X01Im RIS seit
13.08.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019