RS Vwgh 2018/12/19 Ra 2018/03/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2018
beobachten
merken

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §134
GewO 1994 §94 Z5
GewO 1994 §99
SDG 1975 §4a Abs2
SDG 1975 §6 Abs2
SDG 1975 §6 Abs3

Beachte

Besprechung in:ecolex 6/2019, S. 550;

Rechtssatz

Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört (vgl. demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach § 134 GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach § 4a Abs. 2 letzter Satz SDG 1975 nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L07

Im RIS seit

19.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten