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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GewO 1994 §134Beachte
Besprechung in: ecolex 6/2019, S. 550;Rechtssatz
Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört (vgl. demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach § 134 GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach § 4a Abs. 2 letzter Satz SDG 1975 nicht vor.Da der Antragsteller auf Rezertifizierung als Baumeister keinen Beruf ausübt, zu dem jedenfalls auch die Erstattung von Gutachten gehört vergleiche demgegenüber etwa den Gewerbeumfang von Ingenieurbüros nach Paragraph 134, GewO, der unter anderem die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten umfasst), liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Prüfung der Sachkunde nach Paragraph 4 a, Absatz 2, letzter Satz SDG 1975 nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030122.L07Im RIS seit
19.08.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019