Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §11a Abs3Rechtssatz
Auf den im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Fall, dass das Sinken des Eigenkapitals den geförderten Zuwachs unberührt lässt, ist § 11a Abs. 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem 2. AbgÄG 2014, BGBl. I Nr. 105, nicht zu beziehen.Auf den im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Fall, dass das Sinken des Eigenkapitals den geförderten Zuwachs unberührt lässt, ist Paragraph 11 a, Absatz 3, EStG 1988 in der Fassung vor dem 2. AbgÄG 2014, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 105, nicht zu beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130047.L01Im RIS seit
13.08.2019Zuletzt aktualisiert am
13.08.2019