RS Vwgh 2019/5/15 Ra 2018/13/0006

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Veröffentlicht am 15.05.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3

Rechtssatz

Das Mehrfachprüfungsverbot ist in § 148 Abs. 3 BAO ausdrücklich (gesetzlich) vorgesehen. Dass ein Verstoß gegen das Mehrfachprüfungsverbot kein Beweisverwertungsverbot begründet, entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0044, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130006.L04

Im RIS seit

14.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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