RS Vwgh 2019/5/27 Ra 2019/14/0153

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Veröffentlicht am 27.05.2019
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §15 Abs1 Z1
AsylG 2005 §18
AsylG 2005 §8 Abs1
AsylG 2005 §9 Abs1 Z1
AVG §37
AVG §39 Abs2
AVG §45 Abs2
AVG §58 Abs2
AVG §60

Rechtssatz

Wenn der Fremde meint, dass andere Gründe als jene, die zuvor zur Zuerkennung des subsidiären Schutzes geführt hatten oder für seine Aufrechthaltung maßgeblich gewesen waren, vorhanden und infolgedessen weiterhin die Voraussetzungen für die Gewährung des subsidiären Schutzes gegeben seien, hat er auch im Verfahren über die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten das Bestehen einer aktuellen, also im Fall der Abschiebung in den (in der Regel) Heimatstaat dort gegebenen Bedrohung glaubhaft zu machen, wobei diese aktuelle Bedrohungssituation mittels konkreter, die Person des Fremden betreffender, durch entsprechende Bescheinigungsmittel untermauerter Angaben darzutun ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140153.L24

Im RIS seit

13.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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