RS Vwgh 2019/6/26 Ra 2018/04/0161

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Veröffentlicht am 26.06.2019
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Index

E3L E06301000

Norm

32014L0025 Vergabekoordinierungs-RL Wasser Energie Verkehr Art79 Abs2

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/04/0177

Rechtssatz

Der eine Regelung betreffend Bietergemeinschaften enthaltende letzte Unterabsatz des Art. 79 Abs. 2 der Richtlinie 2014/25/EU spricht nur von der Inanspruchnahme von Kapazitäten. Darin kann eine ausdrückliche Zulassung des Austausches von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nicht erblickt werden.Der eine Regelung betreffend Bietergemeinschaften enthaltende letzte Unterabsatz des Artikel 79, Absatz 2, der Richtlinie 2014/25/EU spricht nur von der Inanspruchnahme von Kapazitäten. Darin kann eine ausdrückliche Zulassung des Austausches von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nicht erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040161.L06

Im RIS seit

20.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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