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E3L E06301000Norm
32014L0025 Vergabekoordinierungs-RL Wasser Energie Verkehr Art79 Abs2Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/04/0177Rechtssatz
Der eine Regelung betreffend Bietergemeinschaften enthaltende letzte Unterabsatz des Art. 79 Abs. 2 der Richtlinie 2014/25/EU spricht nur von der Inanspruchnahme von Kapazitäten. Darin kann eine ausdrückliche Zulassung des Austausches von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nicht erblickt werden.Der eine Regelung betreffend Bietergemeinschaften enthaltende letzte Unterabsatz des Artikel 79, Absatz 2, der Richtlinie 2014/25/EU spricht nur von der Inanspruchnahme von Kapazitäten. Darin kann eine ausdrückliche Zulassung des Austausches von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nicht erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040161.L06Im RIS seit
20.08.2019Zuletzt aktualisiert am
25.09.2019