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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Beck sowie die Hofräte Dr. N. Bachler und Mag. Straßegger als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Friedwagner, über die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 2019, Ra 2019/02/0096-2, gerichtete, mit 11. Juni 2019 datierte Eingabe der Einschreiterin H in W, iA Übertretung des KFG, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 30. Juli 2019
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019020096.L01Im RIS seit
21.01.2022Zuletzt aktualisiert am
24.01.2022