RS Lvwg 2019/7/26 VGW-141/002/12116/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

26.07.2019

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §17 Abs1
WMG §17 Abs4
WMG §21 Abs1
WMG §21 Abs2

Rechtssatz

Auch im Rahmen einer Rückforderung nach § 17 Abs. 4 WMG ist auf die Bestimmungen des § 21 Abs. 3 WMG (ausgenommen jene, die sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht beziehen) Rücksicht zu nehmen. Es ist nämlich kein Grund erkennbar, warum insoweit eine Rückforderung nach § 17 Abs. 4 WMG unterschiedlich behandelt werden sollte.

Schlagworte

Anspruch auf Mindestsicherung; Ruhen; ex lege; Anzeigepflicht; Mitwirkungspflicht; Rückforderung; Teilbeträge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.141.002.12116.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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