RS Vwgh 2018/11/21 Ro 2016/13/0013

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Veröffentlicht am 21.11.2018
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002
EStG 1988 §15 Abs2

Rechtssatz

Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes soll jener Vorteil steuerlich erfasst werden, der darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste (vgl. VwGH 26.7.2017, Ra 2016/13/0043, mwN). Nach dem System der Sachbezugswerteverordnung ist hierbei stets vom ursprünglichen Neuwert des Fahrzeuges auszugehen (vgl. VfGH 12.10.2017, V 46/2016 ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016130013.J02

Im RIS seit

12.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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