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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002Rechtssatz
Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes soll jener Vorteil steuerlich erfasst werden, der darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste (vgl. VwGH 26.7.2017, Ra 2016/13/0043, mwN). Nach dem System der Sachbezugswerteverordnung ist hierbei stets vom ursprünglichen Neuwert des Fahrzeuges auszugehen (vgl. VfGH 12.10.2017, V 46/2016 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016130013.J02Im RIS seit
12.08.2019Zuletzt aktualisiert am
12.08.2019