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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GSpG 1989 §52 Abs1 Z1Rechtssatz
Wenn die Behörde dem Beschuldigten eine entgeltliche Überlassung vorgehalten hat und dies im (behördlichen) Straferkenntnis mit einem bestimmten monatlichen Entgelt präzisiert hat, so umfasst dies den Vorwurf der Einnahmenerzielungsabsicht. (Hier entgeltliche Überlassung eines Geschäftslokals an eine Gesellschaft, die dort Glücksspielgeräte betrieben hat.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150027.L02Im RIS seit
16.09.2019Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019