RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2019/15/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2019
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §52 Abs1 Z1
UStG 1994 §2 Abs1

Rechtssatz

Wenn die Behörde dem Beschuldigten eine entgeltliche Überlassung vorgehalten hat und dies im (behördlichen) Straferkenntnis mit einem bestimmten monatlichen Entgelt präzisiert hat, so umfasst dies den Vorwurf der Einnahmenerzielungsabsicht. (Hier entgeltliche Überlassung eines Geschäftslokals an eine Gesellschaft, die dort Glücksspielgeräte betrieben hat.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150027.L02

Im RIS seit

16.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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