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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GSpG 1989 §2 Abs2Rechtssatz
Der in § 2 Abs. 2 GSpG definierte Unternehmerbegriff orientiert sich am Umsatzsteuerrecht (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Glücksspielgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 54/2010, 658 BlgNR 24. GP 5). Demnach ist die Absicht der Einnahmenerzielung für den Unternehmerbegriff konstitutiv. An dieser fehlt es, wo Tätigkeiten ohne wirtschaftliches Kalkül, ohne eigenwirtschaftliches Interesse entfaltet werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Verhalten des Leistenden von der Absicht der Unentgeltlichkeit, der Gefälligkeit, des familiären Zusammenwirkens und dergleichen bestimmt ist (vgl. VwGH 29.11.2013, 2013/17/0242; Ruppe/Achatz, UStG5, § 2 Tz 55 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019150027.L01Im RIS seit
16.09.2019Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019