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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AsylG 2005 §8 Abs1Rechtssatz
Aus dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ist (im Sinn der bisherigen Non-refoulement-Prüfung) ableitbar, dass für die Gewährung des subsidiären Schutzstatus bereits jegliche reale Gefahr (real risk) einer Verletzung von Art. 3 MRK an sich, unabhängig von einer Verursachung von Akteuren oder einer Bedrohung in einem bewaffneten Konflikt im Herkunftsstaat, ausreicht (vgl. VwGH 6.11.2018, Ra 2018/01/0106, Rn. 44). Zwar entspricht Art. 3 MRK inhaltlich im Wesentlichen Art. 15 lit. b der Statusrichtline (vgl. EuGH 18.12.2014, C-542/13, M'Bodj, Rn. 38; 17.2.2009, C-465/07, Elgafaji, Rn. 28). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 8 Abs. 1 AsylG 2005, der uneingeschränkt auf Art. 2 und 3 MRK verweist, ist aber nicht darauf abzustellen, ob im Sinn des Art. 6 der Statusrichtlinie ein solcher "ernsthafter Schaden" vom Verhalten von "Akteuren" ausgeht.Aus dem klaren Wortlaut des Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 ist (im Sinn der bisherigen Non-refoulement-Prüfung) ableitbar, dass für die Gewährung des subsidiären Schutzstatus bereits jegliche reale Gefahr (real risk) einer Verletzung von Artikel 3, MRK an sich, unabhängig von einer Verursachung von Akteuren oder einer Bedrohung in einem bewaffneten Konflikt im Herkunftsstaat, ausreicht vergleiche VwGH 6.11.2018, Ra 2018/01/0106, Rn. 44). Zwar entspricht Artikel 3, MRK inhaltlich im Wesentlichen Artikel 15, Litera b, der Statusrichtline vergleiche EuGH 18.12.2014, C-542/13, M'Bodj, Rn. 38; 17.2.2009, C-465/07, Elgafaji, Rn. 28). Nach dem eindeutigen Wortlaut des Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005, der uneingeschränkt auf Artikel 2 und 3 MRK verweist, ist aber nicht darauf abzustellen, ob im Sinn des Artikel 6, der Statusrichtlinie ein solcher "ernsthafter Schaden" vom Verhalten von "Akteuren" ausgeht.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62013CJ0542 M'Bodj VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019190006.J05Im RIS seit
26.07.2019Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026