RS Vwgh 2019/4/25 Ro 2018/13/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2019
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §2 Abs3 Z6
EStG 1988 §28
LiebhabereiV 1993 §1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/13/0029 E 29. Februar 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an verschiedene Personen vermietet sind (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126, sowie Hofstätter/Reichel, EStG 1988, III, § 2 - Liebhaberei ABC, Stichwort "Beurteilungseinheit", mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018130006.J00

Im RIS seit

02.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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