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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §39 Abs2Rechtssatz
Hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel Ermittlungen zu den weiteren Erteilungsvoraussetzungen unterlassen, kann dies im Rahmen der Beurteilung eines Vorgehens nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG 2014 eine Rolle spielen (vgl. VwGH 8.11.2018, Ra 2018/22/0232), entbindet das VwG bei einer Entscheidung in der Sache selbst aber nicht von der Prüfung des Vorliegens aller Erteilungsvoraussetzungen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220024.L01Im RIS seit
25.07.2019Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019