RS Vwgh 2019/4/25 Ro 2018/09/0008

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Veröffentlicht am 25.04.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 liti
VwGG §42 Abs1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/09/0009

Rechtssatz

Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs. 2 lit. i AuslBG nimmt nicht Tutoren als solche vom Ausländerbeschäftigungsgesetz aus, sondern Ausländer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre. Eine solche wird von Tutoren an bloß pädagogischen Einrichtungen jedoch nicht erbracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018090008.J03

Im RIS seit

22.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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